den betriebsspezifischen Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) Ihrer Mitarbeiter.
Die Benutzung von PSA ist dann als Maßnahme des Arbeitsschutzes geeignet, wenn die Gefährdungen durch technische Lösungen oder organisatorische Maßnahmen nicht vermieden oder ausreichend begrenzt werden können.
Die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bereitstellung von PSA ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz. Die PSA-Benutzungsverordnung regelt die Auswahl, Bereitstellung, Wartung, Reparatur, den Ersatz sowie die Lagerung von PSA durch den Arbeitgeber für alle Tätigkeitsbereiche ebenso wie seine Verpflichtung zur Unterweisung.
Persönliche Schutzausrüstung vermeidet Arbeitsunfälle, Berufserkrankungen und Arbeitsausfälle und ist ein wichtiger Baustein Ihres unternehmerischen Erfolges!